Dienstag, 28. November 2023 von 08:30 Uhr - 10:30 Uhr
Leipzig, Hahnekamm, 1, Deutschland
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Creditreform Leipzig Niedenzu KG
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Die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Voraussetzung für Laufzeiten von Mietverträgen, die über ein Jahr hinausgehen. Die Laufzeitbindung ist sowohl für den Vermieter als auch den Mieter von elementarer, unter Umständen sogar existenzieller Bedeutung.
In der Praxis zeigt sich jedoch, der Teufel steckt im Detail. Denn Schriftformfehler beispielsweise bei der Bezeichnung der Mietparteien, der Beschreibung der Mietsache oder bei Mietanpassungen können unerwartete Folgen haben.
Der Impulsvortrag vermittelt Ihnen die wichtigsten Grundlagen des Schriftformerfordernisses gemäß
§ 550 BGB und gibt Ihnen praktische Anwendungshinweise. Erfahren Sie, welche Risiken bei einer
Verletzung der Schriftform entstehen und wie Sie mögliche Formfehler vermeiden.
Fehlerpotenzial bei der Bezeichnung der Vertragsparteien
Die Beschreibung der Mietsache – komplizierter als gedacht
Schriftform und Option
Schriftformfehler bei Unterzeichnung, Mietanpassungen usw.
Heilung von Schriftformfehlern
Elektronische Form contra Schriftform
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
Rechtsanwälte Derckx & Kollegen PartGmbB Leipzig
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