Mittwoch, 22. November 2023 von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG
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Die Heizkostenverordnung ist die Grundlage der Heizkostenabrechnung. Vermieter müssen sich bei der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten an die Vorgaben der Heizkostenverordnung halten. Hält der Vermieter diese Vorgaben nicht ein, kann der Mieter den Heizkostenanteil, der in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen ist, um 15 Prozent kürzen.
In unserem Webseminar erfahren Sie, was Sie beachten müssen.
Die Rechtsanwältin, Franziska-Josephine Kuba, vertritt viele Mandaten im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. In der Kanzlei von Katja Damrow ist sie die Ansprechpartnerin in allen Mietrechtsangelegenheiten.
Schwerpunkte:
- 15% Kürzungsrecht und Verpflichtung/Einwendungen
- Verbraucherinformationen bzw. Informationen für die Mieter
- Umlagefähigkeit der Heizkosten/Betriebskosten
- Belegeinsichtsrecht und Fernablesbarkeit von Messgeräten
Referentin:
Franziska-Josephine Kuba,
Rechtsanwältin
Kanzlei Katja Damrow
Babelsberger Str. 26, 14473 Potsdam
www.baurecht-potsdam.de
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