Mittwoch, 06. Dezember 2023 von 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Virtuelle Veranstaltung
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Creditreform München Ganzmüller, Groher & Kollegen KG
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Bereits im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtet, eine innerbetriebliche Meldestelle einzurichten, die die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern und Betroffenen gewährleistet.
Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023.
Das Gesetz stärkt den Schutz von Hinweisgebern und stellt hohe Anforderungen an die Unternehmen sowie an die Eignung und Qualifikation der mit dem Fall befassten Personen. Unternehmen, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommen, droht ein Bußgeldverfahren.
Spätestens jetzt ist es an der Zeit, ein Hinweisgebersystem einzuführen.
Wir beraten Sie gerne umfassend und transparent. Mit unserer bewährten und professionellen Lösung CrefoWhistle erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz zertifiziert und sicher. Verpassen Sie nicht unser diesjähriges Nikolaus-Special und erfahren Sie mehr über dieses einmalige Angebot in unserem Webinar.
Ihre Referenten:
Silvia Rohe, Geschäftsführerin Creditreform Compliance Services GmbH
Marc Banik, Consultant Compliance & AML, Creditreform Compliance Services GmbH
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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