

Mietrecht: Allgemeine Vertragsgestaltung Schönheitsreparaturklauseln - Welche Klauseln sind zulässig?
Dienstag, 13. August 2024 von 09:42 Uhr - 09:43 Uhr
Sporthotel & Sportcenter Neuruppin, Trenckmannstraße 14, 16816 Neuruppin, Deutschland
Kontakt
Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG
Ort
Sporthotel & Sportcenter Neuruppin, Trenckmannstraße 14, 16816 Neuruppin, Deutschland
In der Praxis ist es üblich, dass Schönheitsreparaturen durch entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag geregelt werden.
Bei Rückgabe an den Vermieter muss sich die Mietsache in einem wieder vermietbaren Zustand befinden. Wird ein Mietvertrag gekündigt stellt sich häufig die Frage, welche Schönheitsreparaturen anfallen und wer diese erledigen muss.
In unserem Seminar erhalten Sie neben der allgemeinen Vertragsgestaltung auch einen Überblick zu den Schönheitsreparaturkauseln.
Machen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Schwerpunkte:
- Was kann im Mietvertrag geregelt werden?
- Grenzen der Vertragsgestaltung
- Kinder, Mitbewohner, Haustiere - worauf ist zu achten?
- Welche Schönheitsreparaturen muss ein Mieter während
der Vertragslaufzeit durchführen?
- Worauf muss bei Beendigung des Mietverhältnisses
geachtet werden?
Referentin:
Rechtsanwältin Katja Damrow
Babelsberger Straße 26
14473 Potsdam
www.baurecht-potsdam.de