Get in touch

555-555-5555

mymail@mailservice.com

Mietrecht: Allgemeine Vertragsgestaltung Schönheitsreparaturklauseln - Welche Klauseln sind zulässig?

Steht ein Auszug aus einem Mietobjekt bevor, stellt sich häufig die Frage, welche Schönheitsreparaturen durch wen zu erledigen sind. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Mietparteien.

Donnerstag, 05. September 2024 von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Sporthotel & Sportcenter Neuruppin, Trenckmannstraße 14, 16816 Neuruppin, Deutschland

Kontakt


Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG

Andrea Steffen
03381 76 86 42
event@brandenburg.creditreform.de

Ort

Sporthotel & Sportcenter Neuruppin, Trenckmannstraße 14, 16816 Neuruppin, Deutschland

In der Praxis ist es üblich, dass Schönheitsreparaturen durch entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag geregelt werden.

Bei Rückgabe an den Vermieter muss sich die Mietsache in einem wieder vermietbaren Zustand befinden. Wird ein Mietvertrag gekündigt stellt sich häufig die Frage, welche Schönheitsreparaturen anfallen und wer diese erledigen muss. 

In unserem Seminar erhalten Sie neben der allgemeinen Vertragsgestaltung auch einen Überblick zu den Schönheitsreparaturkauseln.  

Machen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. 



Schwerpunkte:


-  Was kann im Mietvertrag geregelt werden?
-  Grenzen der Vertragsgestaltung
-  Kinder, Mitbewohner, Haustiere - worauf ist zu achten?
-  Welche Schönheitsreparaturen muss ein Mieter während
   der Vertragslaufzeit durchführen?
-  Worauf muss bei Beendigung des Mietverhältnisses
   geachtet werden?
 

Referentin:


Rechtsanwältin Katja Damrow
Babelsberger Straße 26
14473 Potsdam
www.baurecht-potsdam.de

Share by: