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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – warum es für jedes Unternehmen relevant ist und wie eine praxisgerechte Umsetzung aussehen kann

Das LkSG hat das verantwortungsvolle Management von Lieferketten im Hinblick auf soziale und ökologische Belange zum Ziel. Per 1. Januar 2024 haben Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG umzusetzen.

Dienstag, 05. März 2024 von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr

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Creditreform Mannheim Dangmann KG

Janine Birkenmeier
0621 18001-77
seminare@mannheim.creditreform.de

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Inhalt Online-Seminar


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist wirksam und stellt Unternehmen vor nicht unerhebliche Herausforderungen! Das Gesetz hat das verantwortungsvolle Management von Lieferketten im Hinblick auf soziale und ökologische Belange zum Ziel. Bereits seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Per 1. Januar 2024 haben auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG umzusetzen.

Auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sollten das LkSG kennen und beachten, da sie nicht selten als Lieferanten für betroffene Unternehmen agieren. Somit spüren auch kleine und mittlere Unternehmen die Auswirkungen, die sich aus den Anforderungen des LkSG für unmittelbar betroffene Unternehmen ergeben.

Hier erfahren Sie mehr über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und die daraus resultierenden Pflichten für Ihr Unternehmen. Zentrales Element für das Aufsetzen eines nachhaltigen und gesetzeskonformen Lieferantenmanagements ist die Risikoanalyse gemäß § 5 LkSG. Ein weiterer sehr wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem LkSG-konformen Lieferantenmanagement ist das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG, für das es in der betrieblichen Praxis regelmäßig einer digitalen Lösung bedarf.

Hierfür stellen wir Ihnen eine sinnvolle Methodik zur Durchführung einer Risikoanalyse nach dem LkSG vor. Im Anschluss gewähren wir Ihnen Einblicke in die Einführung eines digitalen Beschwerdeverfahrens anhand der Vorstellung unserer Lösung
„CrefoSupply“.
 

 

Unser Referent




Benjamin Spallek, LL.M.
Managing Director
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Datenschutzauditor (TÜV)


Director Compliance & Data Protection Services
Creditreform Compliance Services GmbH, Neuss





Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihr Creditreform-Team Mannheim

 
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