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Hinweisgeberschutzgesetz: Jetzt ist höchste Zeit zum Handeln!
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 02.07.2023
in Kraft getreten.
Seit diesem Zeitpunkt sind Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einrichten, welche die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender und betroffener Personen gewährleistet.
Die Übergangsfrist für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten ist zum 17.12.2023
abgelaufen.
Es ist wesentlich, dass Sie Ihre interne Meldestelle nicht nur eingerichtet haben, sondern dass diese auch von qualifizierten Meldestellenbeauftragten mit notwendiger Fachkunde geführt wird.
Das Gesetz stärkt den Schutz von Hinweisgebern und stellt hohe Anforderungen an die Unternehmen sowie an die Eignung und Qualifikation der fallbearbeitenden Personen. Wenn Betroffene der gesetzlichen Verpflichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommen, besteht die Gefahr, eines Bußgeldverfahrens.
Seit dem 01.12.2023 drohen Unternehmen ab 250 Beschäftigten, die das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) noch nicht umgesetzt haben, empfindliche Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Sollten Sie noch keine interne Meldestelle eingerichtet haben, ist jetzt höchste Zeit zu reagieren.
Gerne beraten wir Sie umfassend und transparent. Mit unserer erprobten und professionellen Lösung CrefoWhistle
erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz zertifiziert und sicher.
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