Montag, 09. Dezember 2024 von 15:22 Uhr - 15:23 Uhr
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Das „EU-Lieferkettengesetz“ (die CSDD-Richtlinie oder CSDDD) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Die neuen Regeln gelten für EU- und Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz. Verpflichtete Unternehmen müssen unterschiedliche Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen erfüllen.
Erfahren Sie, welche Unternehmen ab wann verpflichtet werden, wie das EU-Gesetz mit dem deutschen Lieferkettengesetz zusammenhängt und wie die Experten der CCS Ihre Mitglieder bei der Umsetzung unterstützen können.
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