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Neues Gesetz fordert Barrierefreiheit von Unternehmenswebseiten ab dem 28. Juni 2025

In unserem Webinar erfahren Sie, welche Anforderungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an Unternehmenswebseiten stellt und wie Sie durch die richtigen Anpassungen Bußgelder vermeiden und gleichzeitig neue Kunden gewinnen können.

Donnerstag, 15. Mai 2025 von 10:00 Uhr - 11:00 Uhr

Virtuelle Veranstaltung

Kontakt


Creditreform München Ganzmüller & Groher KG

+49 89 189293-663
crefoevents-sued@muenchen.creditreform.de

Ort

Virtuelle Veranstaltung

Inhalt:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt viele Änderungen von Unternehmenswebseiten. Bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmenswebseiten im B2C u.a. tastaturzugänglich sein, einfache und verständliche Texte sowie präzise Beschreibungen der Bildinhalte vorweisen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR und Abmahnungen. Um dies abzuwenden, sollten Unternehmen rechtzeitig handeln.

Schwerpunkte

  • Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und für wen gilt es?
  • Welche technischen und sprachlichen Anpassungen fordert das BFSG?
  • Wie können Unternehmen einen Vorteil aus der Gesetzesänderung ziehen?


Nutzen
In unserem Online-Seminar erklären wir, was barrierefreie Nutzung von Webseiten bedeutet und wer im Allgemeinen vom BFSG betroffen ist. Zudem zeigen wir auf, welche technischen und sprachlichen Anpassungen verlangt werden und wie Sie diese nutzen können, um nicht nur Bußgelder und Abmahnungen abzuwenden, sondern gleichzeitig neue Kunden zu gewinnen.


Zielgruppe:
Geschäftsführer, Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing


Referent: 
Ramón König, Sales Manager, Caesar & Harrison




Wir freuen uns auf Sie!

Die Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Website: https://www.creditreform.de/muenchen/aktuelles-wissen/veranstaltungen 

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