

Neues Gesetz fordert Barrierefreiheit von Unternehmenswebseiten ab dem 28. Juni 2025
Donnerstag, 15. Mai 2025 von 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Virtuelle Veranstaltung
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Creditreform München Ganzmüller & Groher KG
Ort
Virtuelle Veranstaltung
Inhalt:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt viele Änderungen von Unternehmenswebseiten. Bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmenswebseiten im B2C u.a. tastaturzugänglich sein, einfache und verständliche Texte sowie präzise Beschreibungen der Bildinhalte vorweisen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR und Abmahnungen. Um dies abzuwenden, sollten Unternehmen rechtzeitig handeln.
Schwerpunkte
- Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und für wen gilt es?
- Welche technischen und sprachlichen Anpassungen fordert das BFSG?
- Wie können Unternehmen einen Vorteil aus der Gesetzesänderung ziehen?
Nutzen
In unserem Online-Seminar erklären wir, was barrierefreie Nutzung von Webseiten bedeutet und wer im Allgemeinen vom BFSG betroffen ist. Zudem zeigen wir auf, welche technischen und sprachlichen Anpassungen verlangt werden und wie Sie diese nutzen können, um nicht nur Bußgelder und Abmahnungen abzuwenden, sondern gleichzeitig neue Kunden zu gewinnen.
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing
Referent:
Ramón König, Sales Manager, Caesar & Harrison
Wir freuen uns auf Sie!
Die Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Website: https://www.creditreform.de/muenchen/aktuelles-wissen/veranstaltungen