Donnerstag, 10. April 2025 von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Virtuelle Veranstaltung
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Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt
viele Änderungen von Unternehmenswebseiten.
Bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 müssen viele
Unternehmenswebseiten im B2C u.a. tastaturzugänglich
sein, einfache und verständliche Texte sowie präzise
Beschreibungen der Bildinhalte vorweisen.
• Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
und für wen gilt es?
• Welche technischen und sprachlichen Anpassungen
fordert das BFSG?
• Wie können Unternehmen einen Vorteil aus der
Gesetzesänderung ziehen?
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR und Abmahnungen.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie nicht nur Bußgelder und Abmahnungen abwenden, sondern gleichzeitig neue Kunden gewinnen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Ramón König
Sales Manager
Caesar & Harrison
Frankenstraße 6
34131 Kassel
www.caesar-harrison.de
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