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Gesetz zur Barrierefreiheit von Unternehmenswebseiten - Wie Sie Bußgelder abwenden und gleichzeitig neue Kunden gewinnen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt zum 28.Juni 2025 in Kraft. Was beinhaltet dieses Gesetz?

Donnerstag, 10. April 2025 von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr

Virtuelle Veranstaltung

Kontakt


Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG

Andrea Steffen
03381 76 86 42
event@brandenburg.creditreform.de

Ort

Virtuelle Veranstaltung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt
viele Änderungen von Unternehmenswebseiten. 
Bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 müssen viele
Unternehmenswebseiten im B2C u.a. tastaturzugänglich
sein, einfache und verständliche Texte sowie präzise
Beschreibungen der Bildinhalte vorweisen. 
 

Schwerpunkte:


•    Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 
      und für wen gilt es?
•    Welche technischen und sprachlichen Anpassungen
      fordert das BFSG?
•    Wie können Unternehmen einen Vorteil aus der
      Gesetzesänderung ziehen?

Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR und Abmahnungen. 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie nicht nur Bußgelder und Abmahnungen abwenden, sondern gleichzeitig neue Kunden gewinnen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. 

Referent: 

Ramón König
Sales Manager
Caesar & Harrison  
Frankenstraße 6
34131 Kassel 
www.caesar-harrison.de


 

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